…zum Thema Leerstand in Kleingartenanlagen

Kieler Kleingartenanlage

„Kleingartenverein will Flächen an die Stadt zurückgeben“

…Zusammenhänge zum Thema Leerstand.

Gartenweg einer Kleingartenanlage
Hoher Leerstand kennzeichnet auch manche Kieler Kleingartenanlagen

Man hört es in den letzten Jahren immer öfters: Die Vereine haben finanziell schwer zu kämpfen, der zunehmende Leerstand tut dazu das Seine. Statt kleingärtnerischem Idyll herrscht in vielen Vereinen Frust und Bedenken bezüglich der Weiterexistenz der Anlagen in der bisher gewohnten Form.

Aktuell erschien in den Lübecker Nachrichten ein Artikel dazu der die Problematik auf den Punkt bringt:  Kleingartenverein will Flächen an die Stadt zurückgeben

Diese Ausgangslage haben wir auch hier in Kiel in manchen Vereinen. Auch hier wurde die Idee der Rückgabe von Flächen   diskutiert , ist bisher aber meist am Mitgliedervotum wie auch an der Stadt selbst gescheitert, die Teilflächen nicht zurücknehmen wollten. Womit das ursächliche Problem ja aber nicht aus der Welt ist.

Meist ist die Leerstandsproblematik von Stadtteil zu Stadtteil und von Koppel zu Koppel unterschiedlich. Das liegt zum einen an unterschiedlicher Attraktivität bezüglich der Erreichbarkeit der Anlagen von angrenzenden Stadtteilen aus, aber ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Grund scheint das Bundeskleingartengesetz in seiner jetzigen Form bzw die Gartenordnungen der Städte zu sein, die sich am BKleinG orientieren.

Heutigen Interessenten an einem Kleingarten, gerade auch Familien mit Kindern, Alleinstehenden, Interessentengruppen wie beispielsweise Studenten ist häufig der Erholungswert, experimentelle ökologische  Freiräume und konzeptuelle Mitgestaltungsmöglichkeiten wichtiger und  auch ausschlaggebend für die Pachtentscheidung als die Grundlagen, die das BKleinG schafft.

Somit sind die Vereine also rechtlich an Vorlagen gebunden die es ihnen verunmöglichen, sich an veränderten Bedürfnissen möglicher Nachfolgegenerationen auszurichten.

Soll der Erholungswert wie auch der ökologische Nutzen der Kleingartenanlagen im urbanen Raum erhalten bleiben wird man langfristig  nicht umhinkommen, diese Zusammenhänge auch in den Vorstands-Etagen der Vereine und Verbände  zu diskutieren.

Ein breites Bündnis für Änderungen im BKleinG im Sinne von Annäherung an veränderte Bedarfe gibt es derzeit dort noch nicht, obwohl vermehrt Stimmen in diese Richtung laut werden.

Für einen Erhalt der bestehenden Kleingartenanlagen wird man verbandsseitig ein wenig weiter über den üblichen Gartenzaun-Horizont hinausdenken müssen als bisher.

Die Flächenrückgabe mag als mögliche Lösung für angeschlagene Vereine kurzfristig attraktiv erscheinen, langfristig ist sie es für das Kleingartenwesen als Ganzes nicht.