Generalpachtvertrag…wie geht es weiter?

Ein Freund ruft bei der Stadt Kiel an, um ein Gerücht zu klären, was ihm immer wieder begegnet, seit er sich vor ein paar Monaten entschlossen hat, einen Kleingarten in Kiel zu pachten:

er fragt, was dran ist, dass gemunkelt wird, dass der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt und den Kleingärtnern gekündigt sei.

Ihm wird erklärt das ” alles bleibt wie es ist, und das der GPV ja nur das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und dem KV betreffe, und auf Nachfragen, wie sicher es sei, dass die Stadt keine Flächen kündigen werde, wurde ihm gesagt, das da nichts geplant sei und man (!) am Beispiel Möbelkraft ja sehe, wie lange es dauern würde, bis dann tatsächlich wo gebaut würde, sprich nach 5 Jahren bei MK ja immer noch nicht.

-( hm….der Grund des Anrufes war die Sicherheit bei einem jetzt neu zu pachtenden Garten…unabhängig davon wird es die Menschen, die man bei MöbelKraft ausgetrickst hat, bestimmt freuen, zu hören, dass sie ja immer noch ihren Garten in Sicherheit bewirtschaften könnten, wenn, ähm…war da was?)

-( ebenfalls hm…die Grundlage der Unterpachtverträge der Vereine mit den Pächtern ist der Generalpachtvertrag. Welche juristischen Auswirkungen hat es auf bestehende Unterpachtverhältnisse, wenn das übergeordnete Vertragswerk des Flächeneigentümers zu November 2017 gekündigt ist… ?)

Weiter liegt uns auf Nachfrage von einem Ratsherren die Aussage vor ” es bleibt alles wie es ist”.
Okeeeeh…was bitte heißt das? Wie ” ist” es denn?

In der Fachbeilage des Vereins Kiel Gaarden Süd vom Juli heißt es dazu:
“Wie Ihr evtl. aus der Presse erfahren habt, hat die Stadt Kiel Klage erhoben gegen den Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. zur Zahlung von Pachtrückständen aus den Umland- und Grünflächen des neuen Generalpachtvertrages. Parallel wurde der GPV gekündigt zum November 2017. Ab dem 01.11.2017 oder Im Falle einer Insolvenz des KV hat uns die Stadt bereits zugesagt, dass der Pachtvertrag zwischen der Stadt Kiel und unserem Verein weiter bestand haben wird. Unsere Gärten sind nicht in Gefahr!”

Fachbeilage KGV Gaarden-Süd

Unsere Vereine haben aber keine direkten eigenen Verträge mit der Stadt, sondern eben “nur” Unterpachtverträge mit dem Kreisverband.

Vermutlich wird hier auf § 10 Abs. 3 BKleingG abgestellt. Der Verpächter tritt bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages (der Generalpachtvertrag ist letztlich ein Zwischenpachtvertrag im Sinne des BKleingG) in die Verträge mit den Kleingärtnern ein. Lässt sich bestimmt auch auf weitere Zwischenpachtverträge anwenden, sodass die Verträge, die ehemals zwischen Verband und Vereinen bestanden nun halt zwischen Stadt und Vereinen bestehen.

Gut, ist das ne ” kann-Sache” oder ne ” muß-Sache”, sprich Rechtssicherheit?

Leider läßt der derzeitig geltende und zu November gekündigte Generalpachtvertrag generalpachtvertrag    explizite Regelungen im Kündigungsfall aus, ( z.b. Im Kündigungsfalle ist BKgG, §10, Abs 3 anzuwenden ) und verweist stattdessen nur allgemein auf das Bundeskleingartengesetz.

Vermutlich….ja, aber es bleibt eben weiterhin ” vermutlich” im Gegensatz zu sicher, solange hierüber nicht kommuniziert wird von Seiten der Organe und der Stadt.
Ich möchte fragen: Wem nutzt diese Unsicherheit?

Ich bin gespannt auf Antworten, und damit sicherlich nicht alleine.

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Als weiterführende Literatur zum Thema empfehle ich: Kleingartenentwicklungskonzept für Kiel
Ist ne Menge Lesestoff, klar, aber ich fands schon interessant, wie die unsere Koppel so sehen und was sie damit vorhaben. Viel Spass mit der Lektüre